Hausordnung für das Pfarr-Gemeinde-
Zentrum in Waldfenster (PGZ)
Allgemein:
Das PGZ soll ein Ort der Begegnung für jung und alt sein, an dem Menschen Freude, Bildung und Gemeinschaft erleben.
Damit unser Haus lange Zeit Atmosphäre ausstrahlt und auch gerne besucht wird, ist Ihre
Mithilfe unbedingt nötigt. Wir brauchen eine Hausordnung, die unser Haus schützt und letzten Endes auch zu einem besseren Wohlbefinden der Besucher beiträgt.
Wichtiger als Worte ist das eigene Vorbild. Bitte benehmen Sie sich darum so, daß die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die mit Ihnen in diesem Haus sind, an Ihrem Verhalten
erkennen, daß Ihnen das PGZ etwas bedeutet.
Das Gebäude erfordert hohe Unterhaltungskosten. Es ist darum wichtig, diese soweit als mög-lich, gering zuhalten. Bitte beachten Sie darum folgendes:
-Schalten Sie nur die Lichter ein, die Sie wirklich brauchen.
-Überheizen Sie die Räume nicht.
-Schließen Sie nach den Veranstaltungen alle Fenster, und achten Sie darauf, dass sie
richtig verschlossen sind.
-Achten Sie beim Verlassen des Hauses darauf, daß alle Lichter ausgeschaltet sind und dass die Heizkörper abgedreht sind.
1. Hausrecht / Ansprechpartner
Das Hausrecht nach Maßgabe des BGB steht der Kirchenverwaltung bzw. dem von ihr
Beauftragten zu.
Die Beauftragten, Hausmeister und Ansprechpartner für Heizung, Strom, etc. werden durch Aus-hang am PGZ veröffentlicht.
2. Wer kann es benutzen?
- Kirchliche Gruppierungen und Kreise aus der Diözese.
- Nichtkirchliche Vereine und Gruppierungen nach Absprache.
- Privatpersonen die für besondere Anlässe eine Feier veranstalten.
Die Genehmigung wird grundsätzlich nur für Erwachsene erteilt. Kinder und Jugendliche
brauchen bei ihren Veranstaltungen erwachsene Personen, welche die Aufsicht führen, die Ver-antwortung tragen und die Haftung übernehmen. Ein Ausnahmeregelung gilt für
Gruppenstunden mit entsprechenden Aufsichtspersonen.
3. Wer erteilt die Genehmigungen?
Die Genehmigung für die Benutzung erteilt eine, von der Kirchenverwaltung beauftragte Person. Die Anmeldung soll rechtzeitig erfolgen.
Es wird für die geplanten Veranstaltungen ein Jahresbelegungsplan erstellt. Grundsätzlich sind für Veranstaltungen jeweils separate Nutzungsverträge zu schließen und von den Vertragspar-teien zu unterzeichnen.
4. Zeit- und Belegungsplanung:
Alle Gruppen und Vereine, die regelmäßig das PGZ benutzen wollen, stellen in gemeinsamer Absprache (z.B. Vereinsring-Sitzung) unter Hinzuziehung der verantwortlichen Personen, einen Zeitplan auf (jeweils Anfang Oktober)
Sonstige Gruppen und Personen müssen sich diesem Zeitplan unterordnen. Die Veranstaltungen der Pfarrgemeinde haben Vorrang, sofern sie rechtzeitig geplant sind.
5. Miet- und Betriebskosten:
-Für kirchliche Gruppen der Pfarrei Waldfenster ist die Benutzung des PGZ, soweit sie keine Einnahmen zu verzeichnen haben, mietfrei. Bei Veranstaltungen mit Einnahmen-Erzielung werden Mietkosten verrechnet.
-Für andere kirchliche Gruppen werden Mieten erhoben.
-Für Vereine und bei privaten Feiern werden Mieten erhoben. Die Miete richtet sich nach der Raumgröße (40, 60, 120, 180 Personen). Bei Nutzung durch Ortsvereine werden Abschläge gewährt.
-Die anteiligen Betriebskosten für Stromverbrauch, Wasser- und Kanalgebühren Gasverbrauch sind im Mietpreis enthalten. Reinigungskosten sowie Abfall- und Müllentsorgung sind je nach Nutzung zusätzlich zu bezahlen. Eine Kochküchenbenutzung wird ebenfalls separat verrech-net.
-Sonderregelungen sind möglich. Hierüber entscheidet die Kirchenverwaltung.
6. Bewirtschaftung und Ausschank
Grundsätzlich wird die Bewirtung vom Veranstalter selbst übernommen.
Der Ausschank hat nach den gesetzlichen Richtlinien zu erfolgen.
Die Preisgestaltung liegt bei den jeweiligen Gruppen bzw. Vereinen, hat sich aber an die ortsüblichen Preisgestaltung zu richten.
7. Sauberkeit / Reinigung
Nach jeder Veranstaltung müssen die genutzten Räume/Außenbereiche „besenrein“ sein.
Die ordnungsgemäße Pflege/Reinigung erfolgt grundsätzlich durch unser Reinigungspersonal.
Gruppen, die regelmäßig das PGZ benutzen, haben ihre Räume selbst zu reinigen und müssen sich an Großputz und Fensterreinigung beteiligen.
8. Haftung/Sachbeschädigungen
-Beschädigungen und Verlust sind dem Verantwortlichen unverzüglich zu melden.
-Beschädigungen und Zerstörungen, die sich nicht durch den normalen Gebrauch ergeben, müssen vom Benutzer getragen werden.
-Alle mutwilligen Zerstörungen müssen vom Verursacher getragen werden.
9. Schlüsselvergabe
Das Gebäude ist mit einer Zentralschließanlage ausgestattet. Es ist gewährleistet, dass je nach Raumnutzung mind. 1 WC benutzt werden kann. Gruppen die regelmäßig Räume nutzen, erhal-ten, gegen Unterschrift und Aushändigung der Hausordnung, einen Schlüssel.
Vereine, Privatpersonen und sonstige Veranstalter erhalten, nach Unterschrift eines Nutzungsvertrages mit Hausordnung, den Schlüssel.
Der Schlüsselinhaber haftet für dessen Verlust und alle Schäden, die durch Unterlassen ord-nungsgemäßen Verschließens der Räumlichkeiten nach Beendigung der Benutzung entstehen. Der Schlüsselinhaber ist für die Einhaltung des Nutzungsvertrages und der Hausordnung ver-antwortlich.
10. Verleihung von Mobiliar und Geschirr
Geschirr und Mobiliar werden grundsätzlich nicht verliehen.
Waldfenster, den 10.04.04 Franz Peter Jörg (Kirchenpfleger)